Für die Zulassung eines Fahrzeuges im Straßenverkehr schreibt der Gesetzgeber den Abschluss einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vor. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt die Schäden der Unfallbeteiligten (bzw. der sogenannten geschädigten Dritten) ab.
Für die am eigenen Fahrzeug entstandenen Schäden kann zusätzlich eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Außerdem werden im Rahmen der Insassenunfallversicherung die im eigenen Fahrzeug platzierten Personen versichert.
Auf dem Markt der Kraftfahrtversicherungen gibt es aufgrund einer Vielzahl von Anbietern hinsichtlich der Konditionen erhebliche Unterschiede.
Wir zeigen Ihnen diese auf und finden für Ihre Fahrzeuge die optimale Lösung.
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